Betreuung durch das Hospiz

Was bedeutet Sterbebegleitung?

Sterbebegleitung bedeutet, den sterbenden Menschen bis hin zum natürlichen Tod zu begleiten. Im Fokus steht hierbei den Betroffenen und Ihren Angehörigen Zuwendungen zukommen zu lassen, die in der letzten Lebensphase benötigt bzw. gewünscht werden.

Wo wird begleitet? Wo kann ambulante Begleitung stattfinden?

Begleitung findet statt in der Häuslichkeit, in der Pflegeeinrichtung und auf der Palliativeinheit des Krankenhaus St. Adolf-Stift.

Welche Personen werden durch den ambulanten Hospizdienst begleitet?

Das Angebot richtet sich an Schwerkranke und Sterbende, deren Angehörigen und trauernde Personen. Dabei sollte die betroffene Person einer Begleitung zustimmen und über ihre aktuelle Situation aufgeklärt werden. Ist dies nicht möglich, wird vom mutmaßlichen Willen des erkrankten Menschen ausgegangen.

Was kostet die Begleitung durch den ambulanten Hospizdienst?

Jede ambulante Begleitung ist ehrenamtlich und erfolgt unentgeltlich.

In welchem Umkreis wird begleitet?

Stadt Reinbek und Umgebung, ggf. unterstützen wir Sie bei der Weiterleitung an einen anderen Hospizdienst.

Wie bekomme ich eine ehrenamtliche Begleitung?

Bitte nehmen Sie hierzu Kontakt zum Ambulanten Hospizdienst Reinbek auf. Telefonisch erreichen Sie uns unter der 040 - 78 08 98 60 oder schicken Sie uns eine E-Mail an kontakt@hospizdienst-reinbek.de.

Unsere Koordinatorin vermittelt nach einem persönlichen Gespräch mit Ihnen einen passenden ehrenamtlichen Mitarbeiter.

Was kann der ehrenamtliche Mitarbeiter für den Betroffenen und deren Angehörigen tun?

Die ehrenamtliche Begleitung versteht sich als Ergänzung zu bestehenden Hilfen für die Betroffenen und deren Angehörigen. Dazu gehört u.A. einfach für die Betroffenen da zu sein, zuzuhören, reden oder schweigen, auf Wünsche einzugehen und kleine Handreichungen zu leisten.

Pflegeleistungen und hauswirtschaftliche Leistungen können nicht erbracht werden.

Was können die Betroffenen tun, wenn die es zwischen dem Betroffenen und dem ehrenamtlichen Mitarbeiter nicht passt?

Ein Abbruch der Begleitung sowie ein Wechsel einer ehrenamtlichen Begleitung ist nach Rücksprache mit der Koordinatorin jederzeit möglich.

Aufgaben eines Sterbebegleiter*innen

Welche Voraussetzungen sollten ehrenamtliche Sterbebegleiter*innen erfüllen?

Die ehrenamtlichen Begleiter*innen kommen aus den verschiedensten Berufen. Eine berufliche Vorbildung ist nicht nötig. Unabdingbar sind aber die Fähigkeit zu Mitgefühl und Zuwendung sowie die Bereitschaft, sich mit dem Thema Sterben und Tod (auch dem eigenen) auseinanderzusetzen.

Wie viel Zeit wird für die ehrenamtliche Mitarbeit benötigt?

In der Regel sollten acht bis fünfzehn Stunden im Monat für eine ehrenamtliche Tätigkeit eingeplant werden. Dazu gehört auch die regelmäßige Teilnahme an den monatlichen Fortbildungs- und Supervisionsangeboten.

Können Einsätze von den ehrenamtlichen Begleiter*innen abgelehnt werden?

Die ehrenamtlichen Begleiter*innen entscheiden sich auf Anfrage der Koordinatorin freiwillig für eine Begleitung. Die Termine vor Ort stimmen sie mit dem jeweilig zu begleitenden Menschen und/oder deren Angehörigen ab. 

Was kostet der Befähigungskurs zur ehrenamtlichen Sterbebegleiter*in?

Pro Person entstehen dem Verein für die Ausbildung ca. 500 €. Davon trägt der Teilnehmende 150 €. Außerdem ist ein Eintritt in den Verein obligatorisch.

Bekommen ehrenamtliche Mitarbeiter*innen Unterstützung?

Alle ehrenamtliche Sterbebegleiter*innen haben einen Anspruch auf monatliche Fortbildungen und Supervisionen und können ihre Fahrtkosten erstattet bekommen. Erste Ansprechpartnerin für alle Fragen rund um die Begleitung ist die Koordinatorin des Vereins.

Sind ehrenamtliche Mitarbeiter*innen versichert?

Für alle ehrenamtlichen Mitarbeiter*innen besteht im Rahmen der ehrenamtlichen Tätigkeit Versicherungsschutz durch den Ambulanten Hospizdienst Reinbek.